BNA-Aktien sind Namensaktien, d.h., die Aktien sind den jeweiligen Eigentümern namentlich zugeordnet. Alle Aktionäre werden im Aktienregister der BNA geführt. Aktionär der BNA ist, wer im Aktienregister der BNA eingetragen ist.
Es gibt A-Aktien und B-Aktien. A-Aktien sind sogenannte Stammaktien. Der Inhaber der A-Aktie hat in der Hauptversammlung Stimmrecht. B-Aktien sind sogenannte Vorzugsaktien ohne Stimmrecht. Die B-Aktie erhält eine um 0,05 € höhere Dividende als die A-Aktie. Solange diese Vorzugsdividende gezahlt wird, gewährt die B-Aktie kein Stimmrecht in der Hauptversammlung.
Aktionäre erhalten bei jeder Änderung einen Auszug aus dem Aktienregister, in dem ihr aktueller Aktienbestand und die Aktionärsangaben aufgeführt sind. Zusätzlich informiert BNA jeden Aktionär einmal im Jahr zusammen mit der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung, mit welchen Angaben er im Aktienregister gespeichert ist. Jeder Aktionär kann jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten verlangen. Die BNA-Aktien werden nicht verbrieft, d.h., der Aktionär erhält keine Aktienurkunde.
Jede Aktie hat eine eindeutige Nummer. Die Nummern seiner Aktien findet jeder Aktionär auf dem Auszug aus dem Aktienregister. So kann ein Aktionär z.B. genau festlegen, welche Aktien aus seinem Besitz er verkauft. Wird keine Aktiennummer angegeben, so überträgt BNA immer die Aktien, die sich am längsten im Besitz des Aktionärs befinden.
Lt. Gesetz müssen Name, Anschrift und Geburtsdatum der Aktionäre im Aktienregister eingetragen sein. Sofern der Aktionär über eine Email-Adresse verfügt, wird diese im Aktienregister der BNA ebenfalls erfasst. Darüber hinaus vermerkt BNA, auf welchem Weg der Aktionär seine Dividendenzahlung wünscht. Für das ab 01.01.2015 gesetzlich vorgeschriebene Kirchensteuerabzugsverfahren erfasst BNA die Steueridentifikationsnummer (IdNr), die Konfession und den Kirchensteuerprozentsatz.
BNA kommuniziert mit ihren Aktionären mittels der im Aktienregister gespeicherten Daten. So wird z.B. die Einladung zur Hauptversammlung per Brief an die im Aktienregister gespeicherte Adresse des Aktionärs versandt und die Zahlung der Dividende erfolgt an die im Aktienregister eingetragenen Aktionäre.
Kauf und Verkauf müssen der BNA mitgeteilt werden, damit die Umschreibung im Aktienregister vorgenommen werden kann. Bei Abwicklung über den Treuhänder zeigt dieser den Kauf/Verkauf bei BNA an. Sofern der Kauf/Verkauf zwischen Käufer und Verkäufer direkt abgewickelt wurde, muss dies der BN Automation AG mit dem Formular „Mitteilung und Nachweis über den Übergang von A-/B-Aktien“ angezeigt werden.
Die Abwicklung über den Treuhänder stellt sicher, dass der Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis und der Käufer das Eigentum an den erworbenen Aktien erhält.
Bei der Abwicklung über den Treuhänder fällt eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 € an. Diese ist vom Käufer zu tragen und zusammen mit dem Kaufpreis auf das Treuhandkonto zu zahlen.
Sofern dem Treuhänder ein passendes Angebot vorliegt, leitet er ein Kauf- oder Verkaufsinteresses binnen einer Woche weiter. Der Treuhänder informiert über die Weiterleitung per Email.
Sofern dem Treuhänder zum Zeitpunkt kein Verkaufs- oder Kaufinteresse vorliegt, wird er per Email darüber informieren. Der Kauf- oder Verkaufsinteressent kann den Treuhänder beauftragen, sein Interesse zu registrieren und bei nächster Gelegenheit weiterzuleiten.
Die Umschreibung erfolgt nach Eingang und Prüfung der Mitteilung über den Kauf. In den letzten 8 Tagen vor einer Hauptversammlung werden keine Umschreibungen mehr vorgenommen. Diese werden am Tag nach der Hauptversammlung nachgeholt.
Sofern Pflichtangaben fehlen oder offensichtlich falsch sind, kann eine Umschreibung im Aktienregister nicht vorgenommen werden.
Wenn sich die Angaben ändern, mit denen der Aktionär im Aktienregister gespeichert ist, z.B. durch Umzug oder Heirat, so muss er der BNA die neuen Angaben mitteilen. Zu diesem Zweck fordert er mit dem Formular „Änderungen zur Eintragung im Aktienregister mitteilen“ einen Auszug aus dem Aktienregister an. Auf diesem Auszug vermerkt der Aktionär die ihn betreffenden Änderungen und sendet den Auszug unterschrieben im Original an BNA zurück. Nach Eingang und Prüfung nimmt BNA die Änderung im Aktienregister vor.
BNA zahlt die Dividende an denjenigen, der zum Zeitpunkt der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen ist.