Gesetzliche Grundlagen

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und die Rechtsverordnungen der Länder fordern, wassergefährdende Stoffe in Behältern mit einer zugelassenen Überfüllsicherung zu lagern. Die bestimmungsgemäße Funktion der Überfüllsicherung muss entsprechend der Zulassungsgrundsätze für Überfüllsicherungen (ZG-ÜS) in angemessenen Zeitabständen, mindestens einmal pro Jahr, durch einen WHG-zertifizierten Fachbetrieb geprüft werden. Die Ergebnisse sind zu dokumentieren.

Wassergefährdende Stoffe in Wasserversorgung und Abwasserbehandlung

In Wasserversorgung und Abwasserbehandlung kommen Stoffe zum Einsatz, die entsprechend der Stoffliste des Umweltbundesamtes als wassergefährdend gelten. Dies sind z. B. Fällmittel, Flockungs(hilfs)mittel, Natriumchlorid, Weißkalk, Salzsäure oder Dieselkraftstoff für ein Notstromaggregat.


Leistungsangebot

Als zertifizierter Fachbetrieb nach WHG unterstützt BNA den Betreiber bei der Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtungen:

  • Beratung des Betreibers hinsichtlich der Zyklen für Wartung und Prüfung von Überfüllsicherungen
  • Auswahl geeigneter und kostengünstiger Prüfverfahren
  • Durchführung der Wartung nach Herstellervorschrift
  • Durchführung der regelmäßigen Prüfungen gemäß WHG und ZG-ÜS
  • Nachweis und Dokumentation von Wartung und Prüfung

Nutzen für den Betreiber

Mit der Übertragung der Leistungen an einen zertifizierten Fachbetrieb erfüllt der Betreiber seine gesetzlichen Verpflichtungen. Als WHG-zertifizierter Fachbetrieb überwacht BNA die Termine, prüft entsprechend der aktuellen gesetzlichen Vorgaben und Vorschriften der Hersteller und weist den Betreiber auf notwendige Maßnahmen hin. Nach Ausführung der Arbeiten erhält der Betreiber eine vollständige Dokumentation. Das Betriebspersonal wird von Nebenaufgaben entlastet, muss Prüfmittel und Spezialwissen nicht vorhalten und kann sich auf den Betrieb der Anlage konzentrieren.

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Mike Eck
Serviceleiter
Telefon +49 3677 855-121

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