Gesetzliche Grundlagen

Die Verordnungen der Länder über die Eigenkontrolle von Abwasseranlagen (Eigenkontrollverordnungen) fordern vom Unternehmer der öffentlichen Abwasseranlage, die  ordnungsgemäße Funktionsfähigkeit von Durchflussmesseinrichtungen regelmäßig zu kontrollieren. Zudem sind kontinuierliche Durchflussmesseinrichtungen mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu überprüfen und gegebenenfalls zu justieren.

Durchflussmesseinrichtungen in der Abwasserbehandlung

Bei allen öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen hat die Durchflussmessung durch ein hinreichend genaues Verfahren zu erfolgen. Bei öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen ab einer Ausbaugröße von in der Regel 1.000 Einwohnerwerten hat die Abwasserdurchflussmessung durch ein selbstschreibendes Messgerät mit uhrzeitsynchronem Zählwerk (Messung nach DIN 19559), magnetischinduktive Durchflussmesseinrichtungen (MID) oder ein vergleichbares Verfahren zu erfolgen.


Leistungsangebot

Als Sachkundiger im Sinne der EKVO unterstützt BNA Betreiber bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen. Wir kontrollieren Durchflussmessungen mit mobilen  Messeinrichtungen. Dabei können Messungen in Rohrleitungen mit einem Durchmesser von 12 mm bis 5.000 mm überprüft werden. Die Kontrolle erfolgt ohne Eingriffe in das Betriebsregime und ohne Veränderungen an den Rohrleitungen.

Die Kontrollmessung beinhaltet:

  • Bereitstellung des Ultraschall-Durchfluss-Messsystems für die Kontrollmessung
  • Aufspannen der mobilen Messeinrichtung auf die vorhandene Rohrleitung
  • Bereitstellung der erforderlichen Werkzeuge, Mess- und Prüfgeräte
  • parallele Messung und Registrierung des Durchflusses der stationären und mobilen Messeinrichtung
  • Erstellen eines Prüfprotokolls

Sofern Messabweichungen auftreten bieten wir die Ermittlung der Ursachen an.


Nutzen für den Betreiber

Mit der Beauftragung eines Sachkundigen mit der Überprüfung der kontinuierlichen Durchflussmesseinrichtungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erfüllt der Betreiber der Abwasseranlage seine gesetzlichen Verpflichtungen. Als unabhängiger Fachbetrieb überwacht BNA die Termine, prüft entsprechend der aktuellen Normen und gesetzlichen Vorgaben und weist den Betreiber auf notwendige Maßnahmen hin. Nach Ausführung der Arbeiten erhält der Betreiber eine vollständige Dokumentation.

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Mike Eck
Serviceleiter
Telefon +49 3677 855-121

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