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Familienunternehmen
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Familienunternehmen
Im Jahr 2000 wandelten die Gründer das Unternehmen in eine Aktiengesellschaft um. Die Gründer und ihre Familien bekennen sich zur generationsübergreifenden Weiterführung der BN Automation AG für die Zeit, da die Gründer aus dem Unternehmen ausgeschieden sind.
Die Gründerfamilien verpflichteten sich untereinander, 78 % der stimmberechtigten Aktien in ihrem Bestand zu halten. Sie sichern so eine stabile Eigentümerstruktur und die jederzeitige Entscheidungsfähigkeit im Sinne des Unternehmens.
Die Gründerfamilien stehen für die Kontinuität der Unternehmenspolitik. Sie engagieren sich für den langfristigen Erfolg des Unternehmens und seine Weiterführung im Sinne der Gründer.
Mitarbeiterbeteiligung
Seit der Umwandlung in eine Aktiengesellschaft geben die Gründer den Mitarbeitern regelmäßig die Möglichkeit zum Erwerb von Aktien. Um den Mitarbeitern Beteiligungsmöglichkeiten anbieten zu können und gleichzeitig die qualifizierte Mehrheit der Gründerfamilien zu erhalten, führten die Gründerfamilien 2015 stimmrechtslose Vorzugsaktien ein. Heute befindet sich ein Fünftel der Aktien in Händen der Mitarbeiter und in Streubesitz.
Gemeinsame Werte und Regeln
Das Wirken der Gründerfamilien für das Unternehmen basiert auf einem gemeinsamen Werteverständnis. Diese Werte und Regeln für die Interaktion der Familien untereinander und mit dem Unternehmen erarbeiteten die Gründerfamilien gemeinsam und legten sie in einer Charta der Gründerfamilien nieder.
Die Charta sichert das generationsübergreifende Zusammenwirken der Familien im Interesse des Unternehmens. Sie regelt, dass Unternehmensinteressen Vorrang vor Einzelinteressen von Familienmitgliedern haben. Die Familien interagieren mit dem Unternehmen über einen gemeinsamen Vertreter im Aufsichtsrat.
Langfristiger Bestand hat Vorrang vor kurzfristigen Erfolgen
Alle Entscheidungen der Familien sollen den langfristigen Bestand des Unternehmens und seine nachhaltig positive Entwicklung befördern. Im Konfliktfall haben langfristige Ziele Vorrang vor kurzfristigen Erfolgen.
Generationsübergreifende Zusammenarbeit
Die Gründerfamilien kommen an zwei Wochenenden im Jahr zusammen, um sich über die Entwicklung des Unternehmens zu informieren, sich mit dem Vorstand über die Unternehmenspolitik zu beraten und wichtige Themen für die Zukunft des Unternehmens zu besprechen. Der Familienrat bereitet diese Treffen vor und hält den Kontakt mit dem Vorstand. Zwischen den halbjährlichen Treffen der Familien organisiert er die gegenseitige Information und ruft die Familien für wichtige Entscheidungen zusammen.
In den Familientreffen, beim Austausch mit dem Vorstand und durch die Mitarbeit in den Gremien hat sich die zweite Generation vorbereitet, schrittweise die Verantwortung von den Gründern zu übernehmen. Heute stellt die zweite Generation eine Vertreterin im Aufsichtsrat und zwei der fünf Familienräte gehören der zweiten Generation an.